Gewährleistung und Garantien: Ihre Rechte und das Vorgehen
Unterscheiden Sie zwischen gesetzlicher Gewährleistung, einer Garantie und der Bearbeitung eines Mangels, um sich an den richtigen Ansprechpartner zu wenden.
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MISCION CHR haftet als Verkäufer
Bei Fragen zur gesetzlichen Gewährleistung im Zusammenhang mit Ihrem Kauf wenden Sie sich an MISCION CHR. Die Mitwirkung eines Herstellers oder Reparaturbetriebs kann helfen, eine Lösung zu finden, Sie müssen jedoch nicht vorab dessen Zustimmung einholen, um Ihren Anspruch beim Verkäufer prüfen zu lassen.
Die gesetzliche Gewährleistung setzt weder den Kauf einer Verlängerung noch eine Registrierung des Produkts zu Werbezwecken voraus. Die Rechnung oder andere Nachweise, die den Kauf belegen, sind hilfreich. Auch ohne Kundenkonto bleiben Ihre Rechte bestehen.
Die gesetzliche Gewährleistung
Bei Waren, die an einen Verbraucher verkauft werden, haftet der Verkäufer im gesetzlichen Rahmen für Vertragswidrigkeiten. Dieser Schutz betrifft insbesondere die Übereinstimmung mit den vereinbarten Eigenschaften und die gesetzlich vorgesehenen berechtigten Erwartungen. Ein falsches Modell, eine fehlende beworbene Funktion oder ein Mangel, der die Nutzung beeinträchtigt, kann je nach Sachverhalt unter diese Regelung fallen.
Die Gewährleistungsfrist beträgt zwei Jahre ab Übergabe der Ware. Bei Neuware gilt für Mängel, die innerhalb von vierundzwanzig Monaten auftreten, grundsätzlich die Vermutung, dass sie bereits bei Übergabe vorlagen; bei Gebrauchtware gilt diese Vermutung grundsätzlich für zwölf Monate. Die Verkürzung dieser Vermutungsfrist bei Gebrauchtware verkürzt die Gewährleistung selbst nicht auf ein Jahr.
Bei Waren mit digitalen Elementen sind auch die Vorschriften zur Bereitstellung dieser Elemente und zu Aktualisierungen zu berücksichtigen. Die maßgebliche Dauer kann von einer vertraglich vereinbarten fortlaufenden Bereitstellung abhängen.
Reparatur oder Ersatzlieferung
Sie können die Herstellung des vertragsgemäßen Zustands mit den gesetzlich vorgesehenen Mitteln verlangen. Die Reparatur oder Ersatzlieferung muss kostenfrei, ohne erhebliche Unannehmlichkeiten und innerhalb einer Frist von höchstens dreißig Tagen nach Ihrem Verlangen erfolgen. Die gesetzlichen Voraussetzungen bestimmen, in welchen Fällen von Ihrer Wahl abgewichen werden darf, insbesondere bei Unmöglichkeit oder unverhältnismäßigen Kosten.
Bei einem bereits installierten Gerät kann es erforderlich sein, den Ausbau und die erneute Installation nach den gesetzlichen Voraussetzungen zu prüfen; es reicht nicht aus, ein Ersatzteil zu versenden und grundsätzlich sämtliche Kosten dem Kunden aufzuerlegen. Das konkrete Vorgehen muss vor einem Einsatz erläutert werden, bei dem Kosten entstehen können.
Bei einer reparierten Ware verlängert sich die ursprüngliche Gewährleistung um sechs Monate. Verlangt der Verbraucher eine Reparatur, setzt der Verkäufer jedoch eine Ersatzlieferung durch, beginnt mit der Ersatzlieferung eine neue Gewährleistungsfrist von zwei Jahren. Während der Zeit, in der die Ware nicht nutzbar ist, wird die verbleibende Frist unter den gesetzlich vorgesehenen Bedingungen gehemmt.
Preisminderung oder Rückabwicklung des Kaufs
Eine Preisminderung oder Rückabwicklung kann in den vorgesehenen Fällen verlangt werden, insbesondere bei Verweigerung der Herstellung des vertragsgemäßen Zustands, Überschreitung der gesetzlichen Frist, erheblichen Unannehmlichkeiten oder Fortbestehen des Mangels nach einem Versuch. Ein ausreichend schwerwiegender Mangel kann eine sofortige Abhilfe rechtfertigen, ohne dass zunächst eine Reparatur verlangt werden muss. Ein geringfügiger Mangel berechtigt nicht zur Rückabwicklung.
Der in die Verkaufsbedingungen integrierte gesetzliche Gewährleistungskasten gibt die Rechte und die zugehörigen Rechtsgrundlagen wieder. Die hier aufgeführten Erläuterungen schränken dessen Tragweite nicht ein. Eine Abfolge von Diagnosen darf nicht dazu genutzt werden, die Frist zur Herstellung des vertragsgemäßen Zustands immer wieder von Neuem beginnen zu lassen.
Verborgene Mängel
Die Haftung für verborgene Mängel betrifft nach den Voraussetzungen des Code civil einen verborgenen Mangel, der die Ware für ihren vorgesehenen Verwendungszweck ungeeignet macht oder ihre Nutzbarkeit so stark einschränkt, dass der Käufer sie bei Kenntnis des Mangels nicht oder nur zu einem niedrigeren Preis gekauft hätte. Der Anspruch ist innerhalb von zwei Jahren ab Entdeckung des Mangels geltend zu machen, vorbehaltlich der sonstigen anwendbaren Vorschriften.
Nach dieser Regelung kann der Käufer verlangen, die Ware gegen eine Preisminderung zu behalten oder sie gegen Erstattung des Kaufpreises zurückzugeben. Die nachzuweisenden Umstände unterscheiden sich von denen der gesetzlichen Gewährleistung; die Bezeichnung des Antrags schließt eine Prüfung der tatsächlich einschlägigen Regelung nicht aus.
Eine Garantie ist eine zusätzliche Zusage
Eine sogenannte Hersteller- oder sonstige Garantie beziehungsweise Garantieverlängerung besteht nur, wenn ein Garantiegeber sie tatsächlich anbietet. Aus dem Garantiedokument müssen der Garantiegeber, die Laufzeit, der räumliche Geltungsbereich, die abgedeckte Leistung und ihre Bedingungen hervorgehen. Eine längere Garantielaufzeit bedeutet nicht, dass alle Teile und sämtliche Nutzungsarten in gleichem Umfang abgedeckt sind.
Die Einschränkungen einer Garantie heben die gesetzliche Gewährleistung nicht auf. Umgekehrt lässt sich allein aus dem Ablauf einer Garantie nicht schließen, dass keine gesetzlichen Ansprüche mehr geltend gemacht werden können. Eine auf der Produktseite angezeigte Zusage muss mit dem ausgehändigten Dokument übereinstimmen.
Die Anfrage sicher vorbereiten
Geben Sie die Bestellung, die Artikelnummer und, sofern vorhanden, die Serien- oder Chargennummer an. Beschreiben Sie das Fehlerbild, den Zeitpunkt seines Auftretens und die Nutzungsbedingungen. Ein Foto oder Video kann helfen, sofern es sich gefahrlos aufnehmen lässt. Öffnen Sie kein elektrisches Gerät und stellen Sie keinen gefährlichen Vorfall nach, um einen Nachweis zu erstellen.
Ein elektrischer Defekt, eine Undichtigkeit, eine Überhitzung oder eine Unterbrechung der Temperaturhaltung erfordert geeignete Maßnahmen. Stellen Sie keinen Vorfall nach, um ihn zu filmen. Der Kundenservice ersetzt weder einen Notfalleinsatz noch die Organisation der Lebensmittelsicherheit in Ihrem Betrieb. Beschreiben Sie vor der Rücksendung den Nutzungszustand und gegebenenfalls vorhandene Substanzen. Zerlegen Sie weder einen Kältekreislauf noch ein Gasbauteil oder eine Stromversorgung, um ein Paket vorzubereiten. Reinigung und Trennung von Anschlüssen erfolgen nach den Anweisungen für das jeweilige Modell und unter Einbeziehung der erforderlichen fachkundigen Arbeiten.
Gewerbliche Käufe
Die für Verbraucher geltenden Vorschriften zur Vertragsmäßigkeit gelten nicht automatisch für einen Kauf, der für die Zwecke einer gewerblichen oder beruflichen Tätigkeit erfolgt. Vertragliche Verpflichtungen, die Haftung für verborgene Mängel und tatsächlich vereinbarte Garantien sind weiterhin zu prüfen. Die Bedingungen für Geschäftskunden erläutern diesen Rahmen, ohne gegebenenfalls anwendbare zwingende Schutzvorschriften aufzuheben.
Die vereinbarten Eigenschaften bleiben maßgeblich
Eine Stundenleistung oder eine Nenntemperatur garantiert nicht bei jeder Arbeitsorganisation das gewünschte Ergebnis. Die Aufrechterhaltung der Lebensmittelsicherheit hängt auch von der Installation und dem Betrieb ab. Eine Produktbeschreibung darf nicht behaupten, dass allein der Kauf genügt, damit ein Betrieb die Vorschriften erfüllt.
Bedienungsanleitungen, Artikelnummern von Zubehör, gegebenenfalls anwendbare Unterlagen zum Lebensmittelkontakt, Anschlussdaten und Wartungshinweise müssen zum Modell passen. Die Konformität eines Geräts stellt keine Hygienezertifizierung der gesamten Küche dar.
Gesetzlich vorgeschriebener Informationskasten — gesetzliche Gewährleistung (nichtamtliche Übersetzung)
Der Verbraucher hat ab der Lieferung der Ware zwei Jahre Zeit, um bei Auftreten einer Vertragswidrigkeit die gesetzliche Gewährleistung für Vertragsmäßigkeit in Anspruch zu nehmen. Während dieser Frist muss der Verbraucher lediglich das Vorliegen der Vertragswidrigkeit nachweisen, nicht jedoch den Zeitpunkt ihres Auftretens.
Sieht der Kaufvertrag über die Ware die fortlaufende Bereitstellung digitaler Inhalte oder einer digitalen Dienstleistung für einen Zeitraum von mehr als zwei Jahren vor, gilt die gesetzliche Gewährleistung für diese digitalen Inhalte oder diese digitale Dienstleistung während des gesamten vorgesehenen Bereitstellungszeitraums. Während dieser Frist muss der Verbraucher lediglich das Vorliegen der Vertragswidrigkeit der digitalen Inhalte oder der digitalen Dienstleistung nachweisen, nicht jedoch den Zeitpunkt ihres Auftretens.
Die gesetzliche Gewährleistung für Vertragsmäßigkeit verpflichtet den Unternehmer gegebenenfalls, alle Aktualisierungen bereitzustellen, die zur Erhaltung der Vertragsmäßigkeit der Ware erforderlich sind.
Die gesetzliche Gewährleistung für Vertragsmäßigkeit gibt dem Verbraucher das Recht auf Reparatur oder Ersatz der Ware innerhalb von dreißig Tagen nach seinem Verlangen, ohne Kosten und ohne erhebliche Unannehmlichkeiten für ihn.
Wird die Ware im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistung für Vertragsmäßigkeit repariert, verlängert sich die ursprüngliche Gewährleistung für den Verbraucher um sechs Monate.
Verlangt der Verbraucher die Reparatur der Ware, setzt der Verkäufer jedoch den Ersatz durch, beginnt die gesetzliche Gewährleistung für Vertragsmäßigkeit ab dem Datum des Ersatzes der Ware für einen Zeitraum von zwei Jahren neu.
Der Verbraucher kann unter Beibehaltung der Ware eine Minderung des Kaufpreises verlangen oder den Vertrag beenden und gegen Rückgabe der Ware den vollen Kaufpreis erstattet bekommen, wenn:
- 1. der Unternehmer die Reparatur oder den Ersatz der Ware verweigert;
- 2. die Reparatur oder der Ersatz der Ware nach Ablauf von dreißig Tagen erfolgt;
- 3. die Reparatur oder der Ersatz der Ware für den Verbraucher mit erheblichen Unannehmlichkeiten verbunden ist, insbesondere wenn der Verbraucher endgültig die Kosten für die Rücknahme oder Abholung der vertragswidrigen Ware oder die Kosten für die Installation der reparierten Ware oder der Ersatzware trägt;
- 4. die Vertragswidrigkeit der Ware trotz eines erfolglosen Versuchs des Verkäufers, den vertragsgemäßen Zustand herzustellen, fortbesteht.
Der Verbraucher hat außerdem Anspruch auf eine Minderung des Preises der Ware oder auf Auflösung des Vertrags, wenn die Vertragswidrigkeit so schwerwiegend ist, dass sie eine sofortige Preisminderung oder Vertragsauflösung rechtfertigt. Der Verbraucher muss in diesem Fall nicht zuvor die Reparatur oder den Ersatz der Ware verlangen.
Der Verbraucher hat keinen Anspruch auf Auflösung des Kaufvertrags, wenn die Vertragswidrigkeit geringfügig ist.
Jeder Zeitraum, in dem die Ware zum Zweck ihrer Reparatur oder ihres Ersatzes nicht genutzt werden kann, hemmt die noch laufende Gewährleistungsfrist bis zur Übergabe der instand gesetzten Ware.
Die oben genannten Rechte ergeben sich aus der Anwendung der Artikel L. 217-1 bis L. 217-32 des französischen Code de la consommation.
Ein Verkäufer, der die Inanspruchnahme der gesetzlichen Gewährleistung für Vertragsmäßigkeit böswillig behindert, kann mit einer zivilrechtlichen Geldbuße von bis zu 300.000 Euro belegt werden, die auf bis zu 10 % des durchschnittlichen Jahresumsatzes erhöht werden kann (Artikel L. 241-5 des französischen Code de la consommation).
Der Verbraucher genießt außerdem die gesetzliche Gewährleistung für versteckte Mängel gemäß den Artikeln 1641 bis 1649 des französischen Code civil, und zwar für die Dauer von zwei Jahren ab Entdeckung des Mangels. Diese Gewährleistung gibt Anspruch auf eine Preisminderung, wenn die Ware behalten wird, oder auf vollständige Erstattung gegen Rückgabe der Ware.
Anhang zu Artikel D. 211-2 des französischen Code de la consommation, Kasten A, in der seit dem 1. Oktober 2022 geltenden Fassung (Dekret Nr. 2022-946 vom 29. Juni 2022). Nichtamtliche deutsche Übersetzung des Informationskastens A nach dem Anhang zu Artikel D. 211-2 des französischen Code de la consommation; maßgeblich ist allein der französische Wortlaut.